Stappen

Vind het juiste visum voor u.

Ontdek het visum dat het beste bij uw situatie past. Wij helpen u graag met al uw vragen.

Für wen ist das Sprachlernvisum gedacht?

Das Sprachlernvisum richtet sich an Personen, die:

  • einen intensiven Deutschkurs in Deutschland besuchen möchten
  • ihre Deutschkenntnisse für Studium, Ausbildung oder Arbeit verbessern möchten
  • sich auf die Zulassung zu einer Hochschule, Ausbildung oder ein anderes Visum vorbereiten
  • länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten
Voraussetzungen für das Sprachlernvisum
  • Sprachkurs: Intensiver Präsenzkurs (mind. 18–20 Stunden/Woche), Dauer 3–12 Monate
  • Finanzielle Mittel: mindestens 11.208 € pro Jahr (~934 €/Monat), Sperrkonto oder Sponsor
  • Krankenversicherung: gültig für den gesamten Aufenthalt
  • Unterkunft: Nachweis erforderlich
  • Rückkehrabsicht: Nachweis durch Studium, Arbeit oder Familie im Heimatland
Checkliste
  • Gültiger Reisepass
  • Anmeldung + Zahlungsnachweis für den Sprachkurs
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Krankenversicherung
  • Unterkunftsnachweis
  • Visumantrag + biometrische Fotos
  • Nachweis der Rückkehrabsicht
Was darf ich mit dem Sprachlernvisum?
  • Sprachkurse: Intensivkurse in Deutschland
  • Dauer: 3–12 Monate
  • Arbeiten: grundsätzlich nicht erlaubt
  • Visumwechsel: möglich (Studium oder Arbeit)
  • Familiennachzug: in der Regel nicht möglich
Schritte zum Sprachlernvisum

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

  • Sprachkurs anmelden (18–20 Stunden/Woche)
  • Finanzielle Mittel nachweisen
  • Krankenversicherung abschließen
  • Unterkunft sichern

Schritt 2: Termin vereinbaren

  • Frühzeitig bei Botschaft oder Konsulat buchen
  • Länderspezifische Anforderungen prüfen

Schritt 3: Antrag einreichen

  • Alle erforderlichen Dokumente vorbereiten und einreichen

Hinweis: Bearbeitungszeit 6–12 Wochen

Für wen ist das EU-Blue-Card-Visum gedacht?

Das EU-Blue-Card-Visum richtet sich an:

  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem deutschen oder vergleichbaren ausländischen Abschluss
  • Fachkräfte mit gleichwertiger Qualifikation (z. B. Meisterbrief oder Fachhochschulabschluss)
  • IT-Fachkräfte mit relevanter Berufserfahrung, auch ohne Hochschulabschluss
  • Absolventen, deren Abschluss nicht älter als drei Jahre ist
Voraussetzungen für die EU-Blue Card
  • Qualifikation: Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss / IT-Erfahrung (3 Jahre)
  • Stellenangebot: mindestens 6 Monate, passend zur Qualifikation
  • Mindestgehalt: 48.300 € jährlich oder 43.759,80 € in Mangelberufen / für Absolventen
  • Genehmigung BA: erforderlich bei niedrigerem Gehalt oder Sonderfällen
Checkliste
  • Hochschulabschluss oder Qualifikationsnachweis
  • Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
  • Konkretes Jobangebot
  • Arbeitsvertrag (mind. 6 Monate)
  • Mindestgehalt erfüllt
  • Berufszulassung (falls erforderlich)
  • Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (falls nötig)
  • Nachweis von Deutschkenntnissen (für spätere Niederlassung)
Was darf ich mit der EU-Blue Card?
  • Arbeiten: im entsprechenden Beruf, bis zu 4 Jahre (verlängerbar)
  • Jobwechsel: erlaubt, im ersten Jahr mit Meldung an Behörden
  • Daueraufenthalt: nach 27 Monaten (A1) oder 21 Monaten (B1)
  • Familiennachzug: möglich
  • IT-Fachkräfte: auch ohne Abschluss möglich (mit Erfahrung)
Schritte zur EU-Blue Card

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

  • Abschluss oder relevante Berufserfahrung
  • Jobangebot in Deutschland
  • Mindestgehalt erfüllt
  • Berufszulassung (falls nötig)
  • Anerkennung des Abschlusses

Schritt 2: Termin vereinbaren

  • Termin bei Botschaft frühzeitig buchen
  • Länderspezifische Anforderungen prüfen
  • Fast-Track-Verfahren ggf. nutzen

Schritt 3: Visum beantragen

  • Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Qualifikationsnachweis
  • Anerkennungsbescheid (falls nötig)
  • Visumantrag
  • Berufserfahrungsnachweis (für IT)
  • Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis

Schritt 4: Einreise nach Deutschland

  • Visum erhalten und einreisen
  • Flug buchen und Versicherung abschließen

Hinweis: Bei Gehalt unter 48.300 € ist die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bearbeitungszeiten variieren.

Für wen ist das Visum gedacht?

Die Opportunity Card richtet sich an qualifizierte Personen aus Nicht-EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz, die:

  • in Deutschland eine Arbeit suchen möchten
  • einen beruflichen oder akademischen Abschluss haben
  • keine anerkannte deutsche Qualifikation besitzen oder deren Abschluss noch nicht vollständig anerkannt ist

Ziel ist es, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Voraussetzungen

Zwei Zugangswege:

Option 1 – Anerkannte Qualifikation

  • Vollständig anerkannte ausländische Qualifikation
  • oder Abschluss in Deutschland erworben

Option 2 – Punktesystem (mind. 6 Punkte)

  • Staatlich anerkannte Qualifikation (mind. 2 Jahre)
  • Sprachkenntnisse: Deutsch A1 oder Englisch B2
  • Lebensunterhalt gesichert (z. B. 1.091 €/Monat im Jahr 2025)

Checkliste

  • Gültiger Reisepass
  • Qualifikationsnachweis
  • Sprachzertifikate
  • Nachweis Berufserfahrung (falls relevant)
  • Nachweis Teilanerkennung (Option 2)
  • Finanzierungsnachweis
  • Punkteberechnung (mind. 6)
  • Nachweise für alle Kriterien

Was ist möglich?

  • Aufenthalt: bis zu 1 Jahr zur Jobsuche
  • Arbeit: Teilzeit bis 20 Std./Woche
  • Probearbeit: bis zu 2 Wochen je Arbeitgeber
  • Nach Job: Aufenthaltstitel für Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit
  • Verlängerung: bis zu 2 Jahre möglich

Schritte

1. Voraussetzungen prüfen

  • Qualifikation prüfen
  • Punkte berechnen (falls nötig)
  • Sprachkenntnisse nachweisen
  • Finanzierung sichern

2. Termin vereinbaren

  • Bei Botschaft/Konsulat frühzeitig buchen
  • Zusätzliche Anforderungen prüfen

3. Visum beantragen

  • Reisepass
  • Qualifikationsnachweis
  • Sprachzertifikate
  • Finanzierungsnachweis
  • Visumantrag

4. Einreise nach Deutschland

  • Visum erhalten
  • Flug buchen
  • Krankenversicherung abschließen

5. Aufenthaltstitel beantragen

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Termin bei Ausländerbehörde
  • Nach Job: Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern

Wichtig: Die Opportunity Card ist befristet und muss später verlängert oder umgewandelt werden.

Voor wie is dit visum bedoeld?

Dit visum is bedoeld voor buitenlandse geschoolde werknemers die:

  • een erkende beroepsopleiding of universitair diploma buiten Duitsland hebben afgerond
  • in Duitsland willen werken in een functie die aansluit bij hun kwalificatie
  • geen burger zijn van de EU/EER of Zwitserland

Vereisten

  • Erkenning: Erkende beroepskwalificatie of gelijkwaardig diploma
  • Gereglementeerde beroepen: Beroepsvergunning vereist (bijv. zorg, geneeskunde)
  • Werkaanbod: Concrete, gekwalificeerde functie (geen ongeschoold werk)
  • Leeftijd & salaris (45+): min. €53.130/jaar of pensioenvoorziening
  • BA-goedkeuring: Controle op arbeidsvoorwaarden

Checklist

  • Geldig paspoort
  • Erkenningsbesluit kwalificatie
  • Arbeidsovereenkomst / werkaanbod
  • Beroepsvergunning (indien vereist)
  • Bewijs salaris of pensioen (45+)
  • Zorgverzekering
  • Bewijs financiële middelen
  • Visumaanvraagformulier
  • BA-goedkeuring (meestal tijdens proces)

Wat mag je doen?

  • Werk: In functie passend bij je kwalificatie
  • Duur: Max. 4 jaar (of contract + 3 maanden)
  • Gezin: Gezinshereniging mogelijk
  • Permanent verblijf: Na 3 jaar mogelijk

Stappen

1. Vereisten controleren

  • Kwalificatie laten erkennen
  • Indien nodig beroepsvergunning aanvragen
  • Werkaanbod controleren

2. Afspraak maken

  • Bij Duitse ambassade
  • Documenten en wachttijden controleren

3. Visum aanvragen

  • Alle documenten indienen
  • BA-goedkeuring wordt verwerkt tijdens procedure

4. Reis naar Duitsland

  • Na visumverlening reizen
  • Zorgverzekering regelen

5. Verblijfsvergunning aanvragen

  • Adres registreren
  • Afspraak immigratiedienst
  • Aanvraag indienen

Belangrijk: Dien de aanvraag in vóór het verlopen van je visum.

Für wen ist dieses Visum gedacht?

Dieses Visum richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die:

  • in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten
  • eine staatlich anerkannte Ausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben
  • mindestens 2 Jahre qualifizierte Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren nachweisen können

Hinweis: Reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer) sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Qualifikation: Abschluss (mind. 2 Jahre) staatlich anerkannt
  • Anerkennung: Nicht erforderlich – stattdessen ZAB, Anabin oder AHK-Zertifikat
  • Berufserfahrung: Mindestens 2 Jahre relevant zur Stelle
  • Jobangebot: Konkretes Angebot + Arbeitgebererklärung
  • Gehalt: mind. 43.470 €/Jahr (ab 45 Jahren: 53.130 € oder Altersvorsorge)
  • BA-Genehmigung: Wird im Visumprozess geprüft
  • IT-Ausnahme: Kein Abschluss nötig, Berufserfahrung ausreichend

Checkliste

  • Reisepass
  • Qualifikationsnachweis
  • Nachweis Berufserfahrung
  • Arbeitsvertrag + Arbeitgebererklärung
  • Gehaltsnachweis
  • Altersvorsorge (ab 45)
  • Krankenversicherung
  • Visumantrag

Was ist möglich?

  • Arbeit: In nicht reglementiertem Beruf
  • Dauer: Vertrag + 3 Monate (max. 4 Jahre)
  • Verlängerung: Möglich
  • Familie: Familiennachzug erlaubt
  • IT-Fachkräfte: Abschluss nicht erforderlich

Schritte

1. Voraussetzungen prüfen

  • Abschluss + Erfahrung + Jobangebot prüfen
  • ZAB / Anabin prüfen (außer IT)

2. Termin vereinbaren

  • Bei Botschaft frühzeitig buchen
  • Dokumente vorbereiten

3. Visum beantragen

  • Unterlagen einreichen
  • BA-Genehmigung wird eingeholt

4. Einreise nach Deutschland

  • Reise planen
  • Krankenversicherung abschließen

5. Aufenthaltserlaubnis beantragen

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Termin bei Ausländerbehörde
  • Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen

Für wen ist dieses Visum gedacht?

Dieses Visum richtet sich an Personen mit einer ausländischen Qualifikation, die:

  • in Deutschland arbeiten möchten, während ihre Qualifikation anerkannt wird
  • noch keine vollständige Anerkennung erhalten haben
  • eine Anerkennungspartnerschaft mit einem Arbeitgeber haben

Ziel ist es, die Anerkennung während einer qualifizierten Beschäftigung durchzuführen.

Voraussetzungen

  • Qualifikation: Staatlich anerkannter Abschluss (mind. 2 Jahre)
  • Nachweis: ZAB-Bewertung, Anabin oder Zeugnisbewertung
  • Jobangebot: Verbindliches Angebot in Deutschland
  • Anerkennungspartnerschaft: Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitgeber
  • Sprache: Deutsch mindestens A2
  • Arbeitgeber: Muss qualifiziert sein
  • BA-Genehmigung: Wird im Verfahren geprüft

Checkliste

  • Reisepass
  • Qualifikationsnachweis
  • Arbeitsvertrag / Jobangebot
  • Anerkennungsvereinbarung
  • Sprachnachweis (A2)
  • Krankenversicherung
  • Visumantrag + Arbeitgebererklärung

Was ist möglich?

  • Arbeit: Während Anerkennungsverfahren
  • Nebenjob: bis 20 Std./Woche
  • Dauer: 12 Monate (verlängerbar bis 3 Jahre)

Schritte

1. Voraussetzungen prüfen

  • Qualifikation + Jobangebot + Sprache + Vereinbarung

2. Termin vereinbaren

  • Bei Botschaft frühzeitig buchen

3. Visum beantragen

  • Unterlagen einreichen
  • BA-Zustimmung erfolgt automatisch

4. Einreise

  • Nach Visumserhalt einreisen
  • Krankenversicherung abschließen

5. Aufenthaltserlaubnis

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Termin bei Ausländerbehörde
  • Aufenthaltstitel gemäß §16d beantragen

Für wen ist das Visum bestimmt?

Dieses Visum richtet sich an internationale Studierende, die:

  • ein Vollzeitstudium oder eine vorbereitende Maßnahme in Deutschland absolvieren möchten
  • an einer staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind
  • ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können

Gilt auch für:

  • Promotionsstudium
  • Studienkolleg (Foundation Course)
  • Intensivsprachkurse zur Studienvorbereitung

Voraussetzungen

  • Zulassung: Hochschule oder vorbereitende Maßnahme
  • Finanzen: min. 11.904 €/Jahr (Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtung)
  • Sprache: meist Deutsch B2 oder Englisch-Nachweis

Checkliste

  • Reisepass
  • Zulassungsbescheid
  • Finanzierungsnachweis
  • Sprachzertifikat
  • Krankenversicherung
  • Visumantrag

Was ist möglich?

  • Dauer: bis 2 Jahre (verlängerbar auf 4 Jahre)
  • Arbeit: 140 Tage / 280 halbe Tage pro Jahr oder 20 Std./Woche
  • Studentische Jobs: unbegrenzt erlaubt
  • Studium & Vorbereitung: erlaubt

Nach dem Studium

  • Jobsuche: bis 18 Monate Aufenthalt
  • Arbeit: Aufenthaltstitel oder EU Blue Card möglich
  • Permanent: nach 2 Jahren Beschäftigung möglich

EU-Mobilität

  • Kein deutsches Visum nötig bei Aufenthalt < 360 Tage (bei EU-Visum)
  • Hochschule meldet Aufenthalt bei Behörden

Schritte

1. Voraussetzungen prüfen

  • Zulassung + Finanzen + Sprache

2. Termin vereinbaren

  • Bei Botschaft/Konsulat online buchen

3. Visum beantragen

  • Unterlagen einreichen

4. Einreise

  • Nach Visumserhalt reisen
  • Krankenversicherung abschließen

5. Aufenthaltserlaubnis

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Aufenthaltstitel (§16b) beantragen

Für wen ist dieses Visum gedacht?

Dieses Visum richtet sich an Personen, die:

  • in Deutschland studieren möchten
  • noch keine Hochschulzulassung haben
  • sich vor Ort für Studiengänge oder Vorbereitungskurse bewerben möchten

Ziel ist es, Bewerbungen direkt in Deutschland zu ermöglichen.

Voraussetzungen

  • Schulabschluss: Hochschulzugangsberechtigung
  • Sprache: Deutsch B2 oder Englisch (je nach Studium)
  • Finanzen: ca. 1.091 €/Monat (Sperrkonto oder Verpflichtung)

Checkliste

  • Reisepass
  • Schulabschluss-Nachweis
  • Sprachzertifikat
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis früherer Bewerbungen (optional)
  • Krankenversicherung
  • Visumantrag

Was ist möglich?

  • Dauer: bis 9 Monate
  • Bewerbungen: Studiengänge & Vorbereitungskurse
  • Kurse: Sprachkurs oder Studienkolleg
  • Arbeit: bis 20 Std./Woche + 2 Wochen Probearbeit

Wichtig: Keine Verlängerung für denselben Zweck. Nach Zulassung → Aufenthaltstitel für Studium (§16b).

Schritte

1. Prüfen

  • Abschluss + Sprache + Finanzen

2. Termin

  • Bei Botschaft frühzeitig buchen

3. Antrag

  • Unterlagen einreichen

4. Einreise

  • Nach Visum reisen + Versicherung abschließen

5. Aufenthalt

  • Anmeldung + Aufenthaltstitel (§16b)

Für wen ist dieses Visum gedacht?

Dieses Visum richtet sich an Unternehmer und Freiberufler aus Nicht-EU-Ländern, die:

  • ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten
  • oder einen freiberuflichen Beruf ausüben wollen (z. B. IT, Kunst, Beratung)

Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige selbstständige Tätigkeit.

Voraussetzungen

Für Unternehmer (§21 Abs.1 AufenthG)

  • Wirtschaftlicher Bedarf: Marktbedarf oder Interesse
  • Wirtschaftlicher Nutzen: z. B. Jobs, Innovation
  • Finanzierung: Eigenkapital oder Kredit
  • Altersvorsorge (45+): erforderlich

Für Freiberufler (§21 Abs.5 AufenthG)

  • Beruf: anerkannter freier Beruf
  • Finanzierung: gesicherte Einnahmen / Rücklagen
  • Zulassung: falls erforderlich
  • Altersvorsorge (45+): erforderlich

Checkliste

  • Reisepass
  • Businessplan
  • Finanzierungsnachweis
  • Marktanalyse / Prognose
  • Berufszulassung (falls nötig)
  • Altersvorsorge (45+)
  • Kunden-/Auftragsnachweise
  • Krankenversicherung
  • Visumantrag

Was ist möglich?

  • Tätigkeit: Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten
  • Dauer: bis zu 3 Jahre
  • Verlängerung: bei wirtschaftlichem Erfolg

Langfristige Perspektive

  • Permanent: nach 3 Jahren möglich bei erfolgreicher Tätigkeit

Schritte

1. Prüfen

  • Tätigkeit, Finanzierung, Zulassung, Altersvorsorge

2. Termin

  • Bei Botschaft frühzeitig buchen

3. Antrag

  • Mit Businessplan und Unterlagen einreichen

4. Einreise

  • Nach Genehmigung reisen + Versicherung abschließen

5. Aufenthalt

  • Aufenthaltstitel gemäß §21 beantragen

Für wen ist dieses Visum bestimmt?

Dieses Visum richtet sich an internationale Forschende und Doktoranden, die:

  • eine Forschungs- oder Promotionsstelle in Deutschland antreten möchten
  • über einen Hochschulabschluss oder Doktortitel verfügen

Voraussetzungen

  • Vertrag: Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung mit Forschungseinrichtung
  • Kostendeckung: Einrichtung übernimmt ggf. Kosten (nicht bei öffentlicher Finanzierung)
  • Qualifikation: Hochschulabschluss oder Promotion

Checkliste

  • Reisepass
  • Arbeitsvertrag / Aufnahmevereinbarung
  • Nachweis akademischer Qualifikation
  • Kostendeckungserklärung (falls erforderlich)
  • Krankenversicherung
  • Visumantrag

Was ist möglich?

  • Forschung & Lehre: an anerkannter Einrichtung
  • Dauer: i. d. R. mindestens 1 Jahr
  • Verlängerung: solange Forschung läuft
  • Permanent: nach 4 Jahren möglich

Nach der Forschung

  • Jobsuche: bis 18 Monate Aufenthalt
  • Arbeit: in allen Bereichen erlaubt

Besonderheiten

  • Doktoranden: §18d (Vertrag) oder §16b (Studium)
  • EU Blue Card: Alternative bei entsprechender Qualifikation

EU-Mobilität

  • Kurzfristig: bis 180 Tage ohne neues Visum
  • Länger: bis 1 Jahr mit Antrag (§18f)

Schritte

1. Prüfen

  • Vertrag + Qualifikation + ggf. Kostendeckung

2. Termin

  • Bei Botschaft frühzeitig buchen

3. Antrag

  • Unterlagen einreichen

4. Einreise

  • Nach Visum reisen + Versicherung abschließen

5. Aufenthalt

  • Anmeldung + Aufenthaltstitel (§18d)

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachte, dass sich gesetzliche Bestimmungen jederzeit ändern können. Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Wir bieten lediglich eine erste Orientierung – für das offizielle Visumverfahren sind die zuständigen Botschaften und Konsulate verantwortlich.

Kontaktiere uns!

Setz dich mit uns in Verbindung

Kontaktiere uns jederzeit – Wir sind für dich da, um dich bei jedem Schritt auf deinem Weg zu begleiten und zu unterstützen.