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Das Sprachlernvisum richtet sich an Personen, die:
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Schritt 2: Termin vereinbaren
Schritt 3: Antrag einreichen
Hinweis: Bearbeitungszeit 6–12 Wochen
Das EU-Blue-Card-Visum richtet sich an:
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Schritt 2: Termin vereinbaren
Schritt 3: Visum beantragen
Schritt 4: Einreise nach Deutschland
Hinweis: Bei Gehalt unter 48.300 € ist die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Bearbeitungszeiten variieren.
Die Opportunity Card richtet sich an qualifizierte Personen aus Nicht-EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz, die:
Ziel ist es, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Zwei Zugangswege:
Option 1 – Anerkannte Qualifikation
Option 2 – Punktesystem (mind. 6 Punkte)
1. Voraussetzungen prüfen
2. Termin vereinbaren
3. Visum beantragen
4. Einreise nach Deutschland
5. Aufenthaltstitel beantragen
Wichtig: Die Opportunity Card ist befristet und muss später verlängert oder umgewandelt werden.
Dit visum is bedoeld voor buitenlandse geschoolde werknemers die:
1. Vereisten controleren
2. Afspraak maken
3. Visum aanvragen
4. Reis naar Duitsland
5. Verblijfsvergunning aanvragen
Belangrijk: Dien de aanvraag in vóór het verlopen van je visum.
Dieses Visum richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die:
Hinweis: Reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer) sind ausgeschlossen.
1. Voraussetzungen prüfen
2. Termin vereinbaren
3. Visum beantragen
4. Einreise nach Deutschland
5. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Dieses Visum richtet sich an Personen mit einer ausländischen Qualifikation, die:
Ziel ist es, die Anerkennung während einer qualifizierten Beschäftigung durchzuführen.
1. Voraussetzungen prüfen
2. Termin vereinbaren
3. Visum beantragen
4. Einreise
5. Aufenthaltserlaubnis
Dieses Visum richtet sich an internationale Studierende, die:
Gilt auch für:
1. Voraussetzungen prüfen
2. Termin vereinbaren
3. Visum beantragen
4. Einreise
5. Aufenthaltserlaubnis
Dieses Visum richtet sich an Personen, die:
Ziel ist es, Bewerbungen direkt in Deutschland zu ermöglichen.
Wichtig: Keine Verlängerung für denselben Zweck. Nach Zulassung → Aufenthaltstitel für Studium (§16b).
1. Prüfen
2. Termin
3. Antrag
4. Einreise
5. Aufenthalt
Dieses Visum richtet sich an Unternehmer und Freiberufler aus Nicht-EU-Ländern, die:
Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige selbstständige Tätigkeit.
Für Unternehmer (§21 Abs.1 AufenthG)
Für Freiberufler (§21 Abs.5 AufenthG)
1. Prüfen
2. Termin
3. Antrag
4. Einreise
5. Aufenthalt
Dieses Visum richtet sich an internationale Forschende und Doktoranden, die:
1. Prüfen
2. Termin
3. Antrag
4. Einreise
5. Aufenthalt
Bitte beachte, dass sich gesetzliche Bestimmungen jederzeit ändern können. Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Wir bieten lediglich eine erste Orientierung – für das offizielle Visumverfahren sind die zuständigen Botschaften und Konsulate verantwortlich.